Zeugnisse

Bei lernzielgleichen Förderschwerpunkten wird das Zeugnis der allgemeinen Schule ohne einen Hinweis auf den vorhandenen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ausgestellt.

Bei den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung ist die Lehrkraft der allgemeinen Schule beim Schreiben der Zeugnisse und der verbalen Beurteilungen federführend. BFZ-Lehrkräfte können beratend tätig werden. Ein Versetzungsvermerk entfällt.

Bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Lernen (Grundstufenbereich: Klasse 1-4) wird ein reines Verbalzeugnis auf der Grundlage der im Förderplan genannten Kompetenzbereiche erstellt.

Im Förderschwerpunkt Lernen erhalten die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der Mittel- und Berufsorientierungsstufe (Klasse 5-9) Noten in allen Unterrichtsfächern, zusätzlich verbale Beurteilungen in Mathematik, Deutsch, Sozial- und Arbeitsverhalten, Berufsorientierung sowie Arbeitslehre.