Ablauf Vorbeugende Maßnahmen

  • Die Beratungsanfrage geht beim r-BFZ bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.
  • Im Rahmen eines Erstgespräches wird das weitere Vorgehen geklärt.

Falls trotz präventiver Beratungsarbeit Lernschwierigkeiten anhalten, bzw. die Förderung der individuellen Voraussetzungen an der allgemeinen Schule nicht gewährleistet werden kann, kann eine sonderpädagogische Stellungnahme eingeleitet werden.